Die Beiräte Schwachhausen und Vahr können im Rahmen sog. Globalmittel Zuschüsse an Verbände, Vereine und Initiativen vergeben, deren Arbeit für Schwachhausen und der Vahr von Bedeutung sind. So werden – meistens projektbezogen – beispielsweise Jugendeinrichtungen, Kulturinitiativen und Sportvereine, aber auch Schulen und Kindertagesstätten gefördert. Es können zum Beispiel Aktivitäten, Gegenstände oder Gestaltungsmaßnahmen bezuschusst werden.
Die gesamte Finanzierung der Projekte sollte innerhalb des laufenden Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Zu beachten ist, dass vor der Beschlussfassung durch den Beirat Vahr und den Beirat Schwachhausen die Maßnahmen noch nicht begonnen oder beauftragt sein dürfen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann auf Antrag gewährt werden; dieses setzt aber keinen Anspruch auf Globalmittel voraus.
Für das Beantragte sollten möglichst drei Angebote eingereicht werden, die von unterschiedlichen Fachfirmen erstellt werden müssen.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die Beiräte Schwachhausen oder Vahr kann hier heruntergeladen werden: Antragsformular (docx, 29.1 KB)
Sie können den Globalmittelantrag aber auch beim Ortsamt anfordern oder dort direkt abholen.
Über weitere Fragen zum Verfahren informiert Sie gerne das Ortsamt unter der Rufnummer 361-18 031.
Die Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Die Höhe der Globalmittel kann sich von Jahr zu Jahr ändern, jedoch ist gewährleistet, dass den Beiräten generell diese Mittel zur Verfügung stehen.
Im Haushaltplan der Stadtgemeinde Bremen sind Globalmittel für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen zu veranschlagen (§ 32 (3) Beirätegesetz vom 02. Februar 2010).
Die Beiräte Schwachhausen und Vahr können im Rahmen sogenannter Globalmittel Zuschüsse an Verbände, Vereine und Initiativen vergeben, deren Arbeit für den Stadtteil von Bedeutung ist. So werden - meistens projektbezogen - beispielsweise Jugendeinrichtungen, Kulturinitiativen und Sportvereine aber auch Aktivitäten an Schulen und Kindertagesheimen gefördert.
Es können z. B. Einrichtungsgegenstände, Spielgeräte oder Gartengestaltungsmaßnahmen bezuschusst werden. Zu beachten ist, dass Maßnahmen, für die Zuschüsse beantragt werden, vor der Beschlussfassung durch den entsprechenden Beirat noch nicht begonnen oder beauftragt worden sein dürfen. Es sollte sich um Projekte handeln, deren gesamte Finanzierung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres abgeschlossen wird.
Selbstverständlich ist, dass der Antragsteller eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet (bei Initiativen sollte es sich um eingetragene Vereine handeln).
Als Voraussetzungen für die Beantragung von Globalmitteln ist zu beachten, dass neben der Höhe des gewünschten Betrages auch der konkrete Verwendungszweck und eine nennenswerte Eigenbeteiligung angegeben werden, da die Globalmittel der Beiräte in erster Linie als Komplementärmittel Verwendung finden sollen.
Neu: Seit einigen Jahren ist Voraussetzung, dass der Beirat Vahr einen Eigenanteil von 20% von jedem Antragsteller erwartet und der Beirat Schwachhausen zwar keinen prozentualen Eigenanteil festgelegt hat, aber auch einen angemessenen Eigenanteil erwartet, ohne den die Anträge nicht weiter beraten werden. Für die beantragten Maßnahmen sollten möglichst 3 Angebote eingereicht werden, die nicht vom Antragsteller, sondern von entsprechenden Fachfirmen erstellt werden müssen.
Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formulars, um sicherzustellen, dass für alle Antragsteller im weiteren Verfahren die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Beibringung von Antragsunterlagen gelten.
Den Antrag an die Beiräte Schwachhausen und Vahr erhalten Sie beim Ortsamt per E-Mail oder Sie holen ihn sich selbst ab. Sie haben auch die Möglichkeit, ihn direkt von dieser Homepage abzurufen: Antragsformular (docx, 29.1 KB). Dann füllen Sie den Antrag aus und senden ihn unterschrieben im Original - mit 3 Angeboten versehen - wieder zurück an das Ortsamt Schwachhausen/Vahr.
Bei inhaltlichen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Sarai Auras, Telefon 361-18 031.
Von dort aus werden die Anträge an die zuständigen Beiräte Vahr oder Schwachhausen weitergeleitet.
Die Mitglieder der Beiräte Schwachhausen und Vahr begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge in ihren Fachausschusssitzungen und fassen dazu Beschlüsse über die Höhe der Zuwendung bzw. über die Berücksichtigung eines Antrags. Es kann dabei durchaus zu negativen Entscheidungen kommen. Da der Entscheidung über die Vergabe der Globalmittel ein politischer Beschluss des Beirates zugrunde liegt, besteht kein Rechtsanspruch. Um bei schwer zu beurteilenden Anträgen zu einer Entscheidungsfindung zu gelangen, haben die Beiräte auch die Möglichkeit, sich über die Projekte von den Antragstellern/Antragstellerinnen informieren zu lassen. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüber hinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben.
Nach der Beschlussfassung im Beirat werden die Bewilligungsbescheide vom Ortsamt an die Antragsteller/Antragstellerinnen verschickt.
Ganz wichtig, um das Geld zu erhalten: Sie müssen das beigefügte Formular zum Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht ausgefüllt und unterschrieben an das Ortsamt Schwachhausen/Vahr zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden. Sie können dieses Formular auch direkt von unserer Homepage herunterladen: Mittelabruf (docx, 19.5 KB).
Nach Ende der Projektlaufzeit benötigen wir das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular zum Verwendungsnachweis sowie zur Einsicht die Originalbelege über alle Projektausgaben und Projekteinnahmen. Das Formular erhalten Sie auch hier: Verwendungsnachweis (docx, 23.4 KB).
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