Sie sind hier:
  • Leichte Sprache

Leichte Sprache

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,

herzlich willkommen beim Orts-Amt
von den Stadt-Teilen Schwachhausen und Vahr.

Möchten Sie uns etwas sagen?
Wir freuen uns, wenn Sie uns sagen:

  • was Ihnen gefällt
  • was wir noch besser machen können
  • was Sie sich wünschen
  • wenn Sie ein Idee haben für unseren Stadt-Teil

Dann rufen Sie uns bitte an,
schreiben Sie uns
oder kommen Sie zu uns ins Orts-Amt.

Was macht das Orts-Amt?
Das Orts-Amt ist für die Menschen in Schwachhausen und in der Vahr.
Im Orts-Amt gibt es Büros.
Dort können Sie viele Infos bekommen.
Denn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kennen sich sehr gut aus in Schwachhausen und in der Vahr.
Die Büros arbeiten auch noch für

  • den Beirat Schwachhausen
  • den Beirat Vahr

Was ist ein Beirat?
Ein Beirat ist eine Gruppe.
Der Beirat Schwachhausen hat 19 Mitglieder.
Der Beirat Vahr hat 15 Mitglieder.
Die Bewohner von Schwachhausen wählen ihren Beirat.
Und die Bewohner von der Vahr wählen ihren Beirat.
Diese Mitglieder bekommen kein Geld für ihre Arbeit.
Man sagt: Sie arbeiten ehren-amtlich.

Was machen die Beiräte von Schwachhausen und von der Vahr?
Der Beirat Schwachhausen kümmert sich um alles, was in Schwachhausen für alle wichtig ist.
Der Beirat Vahr kümmert sich um alles, was in der Vahr für alle wichtig ist.
Zum Beispiel: Es soll eine neue Schule gebaut werden.
Sie können dem Beirat sagen:

  • was Sie sich in Schwachhausen oder in der Vahr wünschen
  • wenn Sie eine Idee haben
  • wie etwas besser werden kann in Schwachhausen oder in der Vahr
  • wenn Sie sich beschweren wollen.

Die Treffen vom Beirat
Der Beirat macht Treffen.
Das sind die Beirats-Sitzungen.
Die Mitglieder vom Beirat kommen zu diesen Sitzungen.
Sie können da auch hingehen, wenn Sie möchten.
Denn jede Person darf etwas sagen
zu den Dingen, die dort besprochen werden.
Und jeder darf einen Vorschlag machen,
über was gesprochen werden soll.
Der Beirat Schwachhausen muss dann entscheiden:
Was soll in Schwachhausen gemacht werden.
Der Beirat Vahr muss dann entscheiden:
Was soll in der Vahr gemacht werden.
Dafür machen die Mitglieder dann eine Abstimmung.
Das Orts-Amt sagt dann den Politikern und den Ämtern in Bremen,
was Sie in Schwachhausen und in der Vahr machen sollen.
Das Orts-Amt gibt die Infos auch
an die Bewohner von Schwachhausen und der Vahr weiter.

Was finden Sie auf dieser Internet-Seite?
Infos über die Stadt-Teile Schwachhausen und Vahr.

Zum Beispiel:

  • welche Kinder-Gärten und Schulen es gibt
  • welche anderen Einrichtungen es gibt
  • wie es früher in den Stadt-Teilen war
  • was Sie in der Freizeit machen können
  • in welchen Gruppen Sie mitmachen können

Infos über die Politik in Schwachhausen und in der Vahr
Wir möchten Ihnen sagen,
was die Politiker in Schwachhausen und in der Vahr entscheiden.
Und was die Bremer Politiker in Schwachhausen und in der Vahr machen wollen.

Zum Beispiel:

  • wenn etwas Neues gebaut wird
  • wenn es Streit gibt, zum Beispiel über eine neue Schule.

Infos über:

  • die Arbeit vom Orts-Amt
  • die Arbeit vom Beirat Schwachhausen
  • die Arbeit vom Beirat Vahr

Zum Beispiel:

  • Wer arbeitet im Orts-Amt?
  • Wer sind die Mitglieder vom Beirat?
  • Wann sind die Termine für die Treffen?
  • Was wurde bei den Treffen besprochen?
  • Über was wurde bei den Treffen abgestimmt?

Warum gibt es diese Internet-Seite?
Wir freuen uns,
wenn Sie wissen möchten,
was die Beiräte in Schwachhausen und in der Vahr machen.
Wir freuen uns noch mehr,
wenn Sie im Stadt-Teil mitmachen möchten.

Zum Beispiel:

  • in einer Gruppe mitarbeiten
  • zu den Treffen vom Beirat kommen.

Der Beirat gibt Geld für Einrichtungen
Jeder Stadt-Teil bekommt vom Land Bremen Geld.
Dieses Geld dürfen die Stadt-Teile nur für etwas ausgeben,
das für viele Menschen gut ist.

Zum Beispiel:

  • für einen Verein
  • einen Spiel-Platz
  • oder ein Fest im Stadt-Teil.

Dieses Geld heißt: Global-Mittel.
Der Beirat darf entscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird.
Die Einrichtungen müssen einen Antrag beim Beirat stellen,
wenn sie Geld brauchen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Einrichtungen - eine Schule möchte eine Sitz-Bank für den Schulhof
  • Vereine - ein Sportverein will neue Bälle
  • Personen - eine Frau möchte die Spielgeräte auf einem Spielplatz streichen.

Die müssen alle in Schwachhausen oder in der Vahr sein.

Möchten Sie mehr über dieses Geld wissen?
Dann klicken Sie oben auf: Global-Mittel.

©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Alle Rechte vorbehalten.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.