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Beiratsarbeit und Beirätegesetz

Beiräte sind ein Stadtteilparlament mit begrenzten Entscheidungsrechten, das jedoch von den Behörden zu allen Angelegenheiten, die örtlich von öffentlichem Interesse sind, gehört werden muss.

Die Tätigkeit der Beiratsmitglieder fußt auf dem "Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter" (Beirätegesetz) vom 02. Februar 2010 (Bremisches Gesetzblatt 2010, Seite 130), zuletzt geändert durch das Ortsgesetz vom 07.11.2025. Die Änderungen können Sie dem Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Seite 990 entnehmen.

Die Beiratsmitglieder werden von der Bevölkerung alle vier Jahre - parallel zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft - direkt gewählt. Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig!
Sie engagieren sich für den Erhalt eines lebenswerten Stadtteils und setzen in zäher Arbeit und enger Absprache mit den Bürger*innen - oft über Jahre hinweg - Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in ihrem Beiratsgebiet durch.

Zur Umsetzung dieser stadtteilbezogenen Maßnahmen stehen dem Beirat verschiedene Mittel zur Verfügung.

  1. Ein Stadtteilbudget für nicht zwingend aus Verkehrssicherungsgründen erforderliche Maßnahmen im Zuge des Ausbaus und der Umgestaltung von öffentlichen Wegen sowie Plätzen, Grün- und Parkanlagen, hierzu können die Bürger*innen einen Bürgerantrag stellen.
  2. Globalmittel für Projekte die einen Mehrwert für die Bürger*innen im Stadtteil schaffen, der nicht durch andere Stellen der bremischen Verwaltung herbeigeführt werden kann. Bürger*innen und Institutionen im Stadtteil, können mittels Globalmittelantrag beim Beirat Mittel beantragen um Maßnahmen im Stadtteil umzusetzen oder zu unterstützen.

Der Beirat tritt für die Sicherstellung sozialer Angebote für alle Altersgruppen ein und richtet hierbei ein besonderes Augenmerk auf Schulen und Kindergärten, damit diese ihren Aufgaben gerecht werden können.

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