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Beiratsarbeit und Beirätegesetz

Beiräte sind eine Art Stadtteilparlament mit begrenzten Entscheidungsrechten, das aber von den Behörden zu allen Angelegenheiten, die örtlich von öffentlichem Interesse sind, gehört werden muss.

Die Beiratsmitglieder werden von der Bevölkerung alle vier Jahre - parallel zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft - direkt gewählt. Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig! Sie engagieren sich für den Erhalt eines lebenswerten Stadtteils und setzen in zäher Arbeit - oft über Jahre hinweg - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zu anderen Themenfeldern in enger Absprache mit den Bürger*innen durch. Der Beirat tritt für eine Sicherstellung sozialer Angebote für alle Altersgruppen ein und richtet immer ein besonderes Augenmerk auf Schulen und Kindergärten, damit diese ihren Aufgaben gerecht werden können.

Die Tätigkeit der Beiratsmitglieder fußt auf dem "Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter" (pdf, 194.6 KB) (Beirätegesetz) vom 02. Februar 2010 (Bremisches Gesetzblatt 2010, Seite 130), zuletzt geändert durch das Ortsgesetz vom 02. Februar 2021.