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Herzlich willkommen im Ortsamt Schwachhausen/ Vahr!

Wir möchten ihnen einen kurzen Einblick in unsere Arbeit geben und Sie gerne in Ihrem Anliegen für die Stadtteile Schwachhausen und Vahr unterstützen.

Auf lokaler Ebene beratschlagen und entscheiden die ehrenamtlichen Beiräte über eine Vielzahl stadtteilbezogener Themen, welche das öffentliche Leben unmittelbar betreffen.
Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Verkehrslenkung und -beruhigung, die Planung und Durchführung von stadtteilorientierten Sozial- und Umweltprojekten, der Aus- und Umbau von Grünanlagen, die Festlegung von Standorten für Wertstoffsammelplätze und viele weiteren Maßnahmen.

Informationen zur gesetzlichen Grundlage der Beiratsarbeit finden Sie im Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (pdf, 194.6 KB).

Das Ortsamt unterstützt und koordiniert in den beiden Stadtteilen die Arbeit der beiden Beiräte und der von den Beiräten für bestimmte Themen eingesetzten Fachausschüsse und vertritt deren Beschlüsse gegenüber den zuständigen Stellen, also anderen Behörden, sowie der Öffentlichkeit.

Die Fachausschuss- und Beiratssitzungen tagen in der Regel öffentlich und es ist unsere Aufgabe und unser Bestreben, die Anregungen und Wünsche der Öffentlichkeit - Ihre Interessen - den politischen Gremien zu vermitteln und die Kommunikation zwischen den Bewohner*innen und der Politik zu fördern.

Schnelle Abhilfe, zum Beispiel bei Missständen oder Störfällen, ermöglicht häufig der direkte Draht. Nützliche Links und wichtige Erreichbarkeiten finden Sie in der Rubrik Bürgerdienstleistungen und nützliche Links. Wichtig ist für Sie: Wir sind nicht das Bürgeramt, d.h. wir nehmen keine An-, Um- und Abmeldungen und auch keine Beglaubigungen vor!

Wir freuen uns, wenn Sie sich in die Gestaltung Ihres Stadtteils einbringen, ob mit einem Bürger*innenantrag (siehe unten) in einer der öffentlichen Sitzungen des Beirats Schwachhausen bzw. des Beirats Vahr oder mit Ihren Fragen und Anregungen am Telefon unter +49 421 361-30 63 oder per eMail.

Die Gremiensitzungen der Beiräte Vahr und Schwachhausen finden wahlweise als Videokonferenzen, in Präsenz oder als Hybrid-Veranstaltungen statt. Die Einwahldaten finden Sie jeweils in den Sitzungseinladungen.

Ihr Ralf Möller
Ortsamtsleiter

Bürger*innenanträge

Alle Einwohner*innen des Stadtteils ab 14 Jahren haben die Möglichkeit, einen Bürgerantrag zu "beiratsbezogenen Angelegenheiten" zu Ihnen wichtigen öffentlichen Themen zu stellen. Beispiele hierfür sind: Aufstellung von Fahrradbügeln, Baumschutzmaßnahmen, Schulwegsicherung, Umbenennung von Straßen oder die Anbringung von Straßennamenlegenden, Einrichtung von Spielflächen usw.

Ein Bürgerantrag kann formlos, schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wer einen Bürgerantrag stellt, muss mit der Veröffentlichung des eigenen Namens einverstanden sein. Ansonsten kann ein Bürgerantrag nicht behandelt werden. Die Zustimmung zur Nennung des Namens kann auch jederzeit widerrufen werden.

Der Beirat ist gehalten, sich innerhalb einer Frist von sechs Wochen mit dem Antrag zu befassen. Das heißt nicht, dass der Beirat innerhalb dieser Frist bereits zu einem Votum kommen muss.

Die Behandlung selbst kann in einem Fachausschuss oder auch in einer Beiratssitzung geschehen.

Den Antragsteller*innen wird das Ergebnis der Beratungen schriftlich mitgeteilt.